Eckpunkte zum neuen Gebäudemodernisierungsgesetz
Orientierung für Betriebe und Eigentümer
Die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD haben am 24. Februar 2026 ein Eckpunktepapier zur geplanten Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) veröffentlicht. Künftig soll das Regelwerk „Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG)” heißen. Ziel ist eine grundlegende Neufassung des bisherigen GEG, die deutlich vereinfacht, technologieoffener und praxistauglicher sein soll. Für das SHK-Handwerk ist das ein wichtiges Signal: Nach einer langen Phase der Unsicherheit gibt es wieder eine Orientierungsgrundlage für Betriebe und Verbraucherinnen und Verbraucher.
Im Zentrum steht die Abkehr von starren Vorgaben hin zu mehr Wahlfreiheit beim Heizungstausch. Die bislang prägende 65%-EE-Vorgabe soll entfallen, ebenso zahlreiche Detailregelungen. Stattdessen setzt die Koalition auf ein Stufenmodell für klimafreundliche Brennstoffe: Neu eingebaute Öl- und Gasheizungen sollen ab 2029 mindestens 10 % klimafreundliche Brennstoffe nutzen („Bio-Treppe“), mit weiterem Anstieg bis 2040 in drei Stufen. Zusätzlich ist eine Grüngas-/Grünölquote ab 2028 vorgesehen (Start bis zu 1 %). Flankierend soll die Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG) bis mindestens 2029 gesichert werden.
Auch die kommunale Wärmeplanung soll insbesondere für kleine Gemeinden einfacher werden: Für Kommunen unter 15.000 Einwohnern ist eine stark vereinfachte Wärmeplanung angekündigt. Parallel will die Koalition den Ausbau und die Dekarbonisierung von Fern- und Nahwärme vorantreiben, unter anderem mit einer verpflichtenden Preistransparenzplattform. Die europäischen Vorgaben der EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) sollen ohne gebäudeindividuelle Sanierungspflichten für Wohngebäude 1:1 umgesetzt werden.
Die Obermeister sehen darin eine Chance, aber auch offene Punkte. Bernd Rademacher, Obermeister SHK Aachen Stadt, betont: „Dass jetzt Eckpunkte auf dem Tisch liegen, ist erst einmal gut. Unsere Betriebe und die Kundinnen und Kunden brauchen endlich wieder Orientierung. Entscheidend ist aber, dass aus der angekündigten Vereinfachung auch wirklich weniger Bürokratie wird und die Förderung verlässlich bleibt.“ Robin Eschweiler, Obermeister SHK Aachen Land, ergänzt: „Mehr Technologieoffenheit kann helfen, die Wärmewende praxistauglicher zu machen – gerade im Bestand und in ländlichen Strukturen. Aber das Stufenmodell mit klimafreundlichen Brennstoffen funktioniert nur, wenn Verfügbarkeit und Preise planbar sind.“
Wie es weitergeht: Bis Ostern 2026 soll ein Gesetzentwurf im Kabinett beschlossen werden. Im Frühjahr 2026 befasst sich der Bundestag damit. Ziel ist, dass das neue Gesetz vor dem 1. Juli 2026 in Kraft tritt.
GMG – wesentliche Neuerungen
- Neufassung & Vereinfachung des bisherigen GEG, künftig GMG
- Wegfall der 65%-EE-Vorgabe, Streichung zentraler Detailregelungen
- Bio-Treppe für Öl/Gas ab 2029: mind. 10 % klimafreundliche Brennstoffe, Anstieg bis 2040
- Grüngas-/Grünölquote ab 2028 (Start bis zu 1 %)
- BEG-Förderung bis mindestens 2029 abgesichert
- EPBD 1:1, keine gebäudeindividuellen Sanierungspflichten für Wohngebäude
- Vereinfachte Wärmeplanung für Kommunen unter 15.000 Einwohnern
- Fern-/Nahwärme stärken, u. a. Preistransparenzplattform