Elektrohandwerksbetriebe aufgepasst: Neue Hinweispflichten beim Warenverkauf

Mit KI erstellt

Seit dem 27. September 2026 gelten beim Verkauf von Waren an Verbraucher neue Informationspflichten. Davon können auch Elektrohandwerksbetriebe betroffen sein, etwa wenn sie Hausgeräte, Leuchten oder Wallboxen an private Endkunden verkaufen. Neu sind insbesondere ein einheitlicher Hinweis auf das gesetzliche Gewährleistungsrecht und eine besondere Kennzeichnung für bestimmte Herstellergarantien.

Zur Einordnung: Gewährleistung bezeichnet die gesetzliche Mängelhaftung des Verkäufers. Eine Garantie ist dagegen eine zusätzliche freiwillige Zusage des Herstellers oder Verkäufers.

Gewährleistung: Einheitlicher Hinweis wird Pflicht

Verbraucher müssen vor Vertragsschluss mit einer EU-weit einheitlichen „harmonisierten Mitteilung“ auf ihr gesetzliches Gewährleistungsrecht hingewiesen werden. Diese Pflicht besteht unabhängig davon, ob für das jeweilige Produkt zusätzlich eine Garantie angeboten wird.

Im Ladengeschäft kann die Mitteilung beispielsweise gut sichtbar im Verkaufs- oder Kassenbereich angebracht werden. Vorgeschrieben ist mindestens DIN A4. Sie darf dort farbig oder in Schwarz-Weiß verwendet werden. Im Onlineshop muss die Mitteilung farbig dargestellt werden. Wichtig für Betriebe: Die vorgegebene Gestaltung darf nicht verändert werden.

Wann das GARAN-Label erforderlich ist

Eine zusätzliche Kennzeichnung kommt ins Spiel, wenn ein Hersteller für das gesamte Produkt eine kostenlose Haltbarkeitsgarantie von mehr als zwei Jahren gewährt und dem Händler diese Information zur Verfügung stellt. In diesem Fall müssen Verbraucher vor Vertragsschluss mit dem harmonisierten GARAN-Label über das Bestehen und die Dauer dieser Garantie informiert werden.

Das betrifft nicht jede Herstellergarantie. Garantien, die sich lediglich auf einzelne Bauteile beziehen, erfüllen diese Voraussetzungen nicht. Gleiches gilt für Garantieverlängerungen, die der Kunde zusätzlich bezahlen muss.

Betriebe sollten ihre Verkaufsprozesse prüfen

Die Elektro-Innung Aachen empfiehlt ihren Mitgliedsbetrieben, jetzt zu prüfen, wo sie Waren an private Endkunden verkaufen und welche Informationspflichten daraus entstehen. Aushänge und Onlineshops sollten entsprechend angepasst und betroffene Produkte auf bestehende Herstellergarantien geprüft werden.

👉 Die offiziellen Informationen der Europäischen Union sowie die Vorlagen für die harmonisierte Mitteilung und das GARAN-Label finden Sie hier:
EU-Informationen und Vorlagen

📄 Die ausführlichen Informationen unserer Elektro-Innung stehen außerdem hier als PDF zum Download bereit: