Auf dieser Seite finden Sie die wichtigsten Informationen rund um die Anmeldung, Fristen und Voraussetzungen auf einen Blick. Wir möchten Sie dabei unterstützen, den Prüfungsprozess so einfach und transparent wie möglich zu gestalten. Sollten dennoch Fragen offenbleiben, steht Ihnen das Team der Kreishandwerkerschaft gerne persönlich zur Verfügung.
Die Zwischen-, Gesellen- und Abschlussprüfungen werden zweimal jährlich durchgeführt:
- Sommerprüfung
- Winterprüfung
Die Anmeldung erfolgt durch den Ausbildungsbetrieb bei der zuständigen Kreishandwerkerschaft.
Die Anmeldefristen sind:
- 1. März für die Sommerprüfung
- 1. September für die Winterprüfung
Bitte beachten Sie, dass verspätet eingehende Anmeldungen in der Regel nicht berücksichtigt werden können.
Für eine vollständige Anmeldung reichen Sie bitte folgende Unterlagen ein:
- ausgefülltes und unterschriebenes Anmeldeformular
- Kopie des Zwischenprüfungszeugnisses/Zeugnisses über Teil 1 (falls erforderlich)
- Berichtshefte bzw. Ausbildungsnachweise
- Nachweise über die überbetriebliche Lehrlingsunterweisung (ÜLU)
Je nach Ausbildungsberuf können weitere Unterlagen erforderlich sein.
Die Zulassung richtet sich nach dem vertraglichen Ende der Ausbildungszeit:
- Sommerprüfung: Ausbildungsende zwischen 1. April und 30. September
- Winterprüfung: Ausbildungsende zwischen 1. Oktober und 31. März
Ja. Bei überdurchschnittlichen Leistungen kann eine vorzeitige Zulassung zur Gesellen- oder Abschlussprüfung erfolgen.
Voraussetzungen sind:
- Zustimmung des Ausbildungsbetriebes,
- Zustimmung der Berufsschule,
- Erfüllung der gesetzlichen Zulassungsvoraussetzungen.
Ja. Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Zulassung zur Externen Prüfung möglich.
Dafür muss in der Regel eine einschlägige Berufstätigkeit nachgewiesen werden, die mindestens dem Eineinhalbfachen der regulären Ausbildungszeit des jeweiligen Ausbildungsberufes entspricht. Der Nachweis erfolgt durch den Arbeitgeber.
Über die Zulassung entscheidet der zuständige Gesellenprüfungsausschuss.
Anmeldung zur Gesellen-/Abschlussprüfung (gilt auch für Umschulungsprüfungen)
Anmeldung zur gestreckten Gesellen-/Abschlussprüfung (gilt auch für Umschulungsprüfungen) – mit Erklärung zum Ausbildungsnachweis
Anmeldung zur gestreckten Gesellen-/Abschlussprüfung (gilt auch für Umschulungsprüfungen) – mit Ausbildungsnachweis