Neue Regeln für die Gebäudemodernisierung
Seit Ende Juli gilt das neue Gebäudemodernisierungsgesetz, kurz GModG. Es verändert wichtige Vorgaben für den Heizungstausch und schafft mehr Wahlmöglichkeiten bei der Modernisierung bestehender Gebäude.
Die wohl wichtigste Änderung betrifft den Austausch alter Heizungen. Die bisherige Vorgabe, neue Heizungen grundsätzlich mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien zu betreiben, wird durch ein neues Modell ersetzt. Eigentümer können künftig zwischen unterschiedlichen technischen Lösungen wählen. Dazu gehören etwa Wärmepumpen, Wärmenetze und Solarthermie. Auch Heizungen mit Gas oder Heizöl bleiben unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Wer künftig eine neue Gas-, Heizöl- oder Flüssiggasheizung einbaut, muss allerdings die weitere Entwicklung im Blick behalten. Ab 2029 müssen schrittweise steigende Anteile klimaneutraler oder erneuerbarer Brennstoffe eingesetzt werden. Der vorgeschriebene Anteil beginnt bei 10 Prozent und steigt bis 2040 auf 60 Prozent.
Damit gewinnt die fachkundige Beratung weiter an Bedeutung. Welche Lösung sinnvoll ist, hängt vom Gebäude, der vorhandenen Technik und den geplanten Investitionen ab. Gerade bei größeren Modernisierungen greifen zudem verschiedene Gewerke ineinander. Heizungsanlage und Stromversorgung müssen beispielsweise gemeinsam betrachtet werden.
Neue Aufgaben auch außerhalb des Wohnungsbaus
Eine weitere Änderung betrifft Nichtwohngebäude. Bei größeren Heizungs-, Klima- oder Lüftungsanlagen mit einer Leistung von mehr als 70 Kilowatt kann künftig eine Gebäudeautomation erforderlich werden. Bis Ende 2029 müssen die betroffenen Gebäude unter bestimmten Voraussetzungen mit entsprechender Steuerungs- und Überwachungstechnik ausgestattet sein.
Damit entstehen neue Aufgaben an den Schnittstellen zwischen unterschiedlichen Gewerken. Planung, Installation und Steuerung moderner Gebäudetechnik werden zunehmend miteinander verzahnt.
Weitere Regelungen des GModG treten schrittweise in Kraft. Dazu gehören unter anderem neue Vorgaben für Energieausweise und Anforderungen an Nichtwohngebäude. Für Betriebe lohnt es sich deshalb, die Entwicklung auch dann im Blick zu behalten, wenn der Heizungstausch nicht zu ihrem Kerngeschäft gehört.
Die Fachverbände und Innungen begleiten die Umsetzung und bereiten die neuen Vorgaben für die betriebliche Praxis auf. Gerade bei umfangreichen gesetzlichen Änderungen zeigt sich, wie wichtig die fachliche Interessenvertretung des Handwerks ist. Sie bringt Praxiserfahrung in politische Verfahren ein und unterstützt Betriebe dabei, neue Anforderungen sicher umzusetzen.
Veranstaltungstipp:
Für umfassende Informationen zum Thema Heizkeller findet am Tag des Handwerks der Aktionstag „Heizkeller der Zukunft“ u.a. in Aachen statt. Weitere Informationen unter: https://heizkellerderzukunft.nrw/
📅 Samstag, 19. September 2026
⏰ 11 bis 17 Uhr
📍 Das LIEBIG, Liebigstraße 19, Aachen
🎟️ Eintritt frei
Förderungsmöglichkeiten:
Im Zuge der Neuerungen des GModG, wurden auf die KfW-Förderprogramme angepasst. Weitere Informationen zur KfW-Förderung.