Innerbetrieblicher Katastrophenschutz: steuerliche Erleichterung im Ernstfall
Bereits im vergangenen Beitrag hat die Kreishandwerkerschaft Aachen dazu geraten, einen digitalen Notfallkoffer anzulegen, damit wichtige Unterlagen im Ernstfall griffbereit sind. Ergänzend dazu weist der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) nun auf einen aktualisierten Leitfaden zu steuerlichen Erleichterungen bei (Umwelt-)Katastrophen hin.
Angesichts wiederkehrender Unwetterereignisse kommt steuerlichen Erleichterungen und gezielten Spendenaktionen weiterhin eine wichtige Bedeutung zu, um betroffene Betriebe zu entlasten. Der Leitfaden bündelt die wesentlichen Erkenntnisse aus den bisherigen Katastrophenerlassen der Länder und wurde um die Änderungen durch das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz und die Grundsteuerreform aktualisiert.
Für betroffene Betriebe sehen die sogenannten Katastrophenerlasse unter anderem folgende Erleichterungen vor: Stundung fälliger Steuern und Anpassung von Vorauszahlungen ohne strenge Nachweispflichten, Erleichterungen bei Vollstreckungsmaßnahmen, einen teilweisen Erlass der Grundsteuer bei erheblichen Ertragseinbußen sowie steuerfreie Unterstützungsleistungen an Mitarbeitende bis zu 600 Euro pro Jahr, in besonderen Notfällen auch darüber hinaus. Auch beim Verlust von Buchführungsunterlagen durch das Schadensereignis entstehen in der Regel keine steuerlichen Nachteile.
Wichtig für Innungen und die Kreishandwerkerschaft: Auch bei Spendenaktionen zur Unterstützung betroffener Berufsangehöriger gelten besondere steuerliche Regeln. Zuwendungen an Privatpersonen können unter bestimmten Voraussetzungen als mildtätig eingestuft werden, Zuwendungen an Betriebe hingegen nicht. Bei Spendenaufrufen sollte deshalb klar zwischen beiden Fällen unterschieden werden.
Da die steuerlichen Regelungen im Einzelfall komplex sind und je nach Ausmaß der Katastrophe unterschiedlich ausfallen können, empfiehlt die Kreishandwerkerschaft Aachen betroffenen Betrieben, sich im Ernstfall zeitnah an ihren Steuerberater oder das zuständige Finanzamt zu wenden.
So ergänzen sich praktische Notfallvorsorge und steuerliche Erleichterungen: Wer im Vorfeld einen digitalen Notfallkoffer anlegt und im Ernstfall die bestehenden steuerlichen Hilfen kennt, ist für Krisensituationen deutlich besser gerüstet.