Meisterprüfung im Friseurhandwerk wird neu aufgestellt

Friseure färbt einer Kundin eine Haarsträhne

Für angehende Friseurmeisterinnen und Friseurmeister gelten ab dem 1. März 2027 neue Prüfungsanforderungen. Die neue Meisterprüfungsverordnung wurde am 12. August 2026 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Sie löst die bisherige Verordnung aus dem Jahr 2001 ab.

Damit wird die Meisterprüfung an die Entwicklung des Friseurhandwerks angepasst. Der fachliche Anspruch wird erweitert. Digitale Technologien erhalten mehr Gewicht. Auch Kundenorientierung und unternehmerische Kompetenzen spielen künftig eine stärkere Rolle.

Was ändert sich in der praktischen Prüfung?

Teil I umfasst weiterhin ein umfangreiches Meisterprüfungsprojekt. Die Prüflinge müssen ihre Fähigkeiten anhand verschiedener Dienstleistungen zeigen.

Dazu gehören unter anderem moderne Damenhaarschnitte mit Farbtechniken sowie die passende Frisurengestaltung. Auch die dekorative Gestaltung von Gesicht und Dekolleté ist Bestandteil des Projekts. Hinzu kommen ein moderner Herrenhaarschnitt sowie die Bartgestaltung. Für einen besonderen Anlass müssen die zuvor erstellten Damen- und Herrenfrisuren jeweils verändert werden.

Ergänzt wird das Meisterprüfungsprojekt durch ein Fachgespräch und eine Situationsaufgabe.

Mehr Gewicht für Kunden und Betriebsführung

Auch Teil II wird neu strukturiert. Künftige Meisterinnen und Meister sollen zeigen, dass sie Kundenwünsche analysieren und passende Lösungen entwickeln können. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der fachgerechten Erbringung der betrieblichen Leistungen.

Hinzu kommen die Führung und Organisation eines Friseurbetriebs. Die Meisterprüfung trägt damit der besonderen Rolle des Meistertitels Rechnung. Meisterinnen und Meister beherrschen nicht nur ihr Handwerk. Sie tragen auch Verantwortung für ihren Betrieb und bilden die nächste Generation von Fachkräften aus.

Für die Vorbereitung auf die neue Prüfung haben der Zentralverband des Deutschen Friseurhandwerks und die Zentralstelle für die Weiterbildung im Handwerk einen neuen Rahmenlehrplan erarbeitet. Er soll in Kürze zur Verfügung stehen und eine bundesweit einheitliche Vorbereitung unterstützen.

Übergangsregelung für laufende Prüfungen

Wer bereits mit seinem Prüfungsverfahren begonnen hat, muss nicht kurzfristig auf die neuen Anforderungen umstellen. Prüfungsverfahren, die spätestens am 28. Februar 2027 begonnen wurden, werden nach den bisherigen Vorschriften abgeschlossen.

Wer sich bis zum 31. August 2027 zur Meisterprüfung anmeldet, kann auf eigenen Wunsch ebenfalls noch nach den bisherigen Regelungen geprüft werden. Ab dem 1. September 2027 gilt grundsätzlich die neue Meisterprüfungsverordnung.

Auch die Meisterprüfungsausschüsse werden auf die Änderungen vorbereitet. Der Zentralverband bietet dazu bundesweit Informationsveranstaltungen an. Ein Termin findet am 16. November 2026 in Köln statt.

Die Friseur-Innung und die Kreishandwerkerschaft Aachen begrüßen die Weiterentwicklung der Meisterprüfung. Ein zeitgemäßer Meistertitel muss die Anforderungen abbilden, denen Betriebsinhaberinnen und Betriebsinhaber heute begegnen. Zugleich bleibt er ein starkes Zeichen für die Qualität und Zukunftsfähigkeit des Friseurhandwerks.