Photovoltaikanlagen dürfen nur von eingetragenen Fachbetrieben installiert werden

Elektriker in orangefarbenem Helm bohrt in eine Wand, umgeben von vielen Kabeln und Leitungen für die Elektroinstallation.

Das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz hat mit Urteil vom 2. Juni 2026 (Az. 9 U 1015/25) eine richtungsweisende Entscheidung getroffen: Die Planung, Installation, Inbetriebnahme und Wartung von Photovoltaikanlagen darf nur von Betrieben ausgeführt werden, die in die Handwerksrolle eingetragen sind. Damit stärkt das Gericht die Position qualifizierter Meisterbetriebe und den Verbraucherschutz.

Die Entscheidung betrifft sowohl das Elektrotechniker- als auch das Dachdeckerhandwerk und ist die erste obergerichtliche Entscheidung zu dieser Fragestellung. Sie schafft wichtige Rechtssicherheit für das Handwerk und setzt ein deutliches Zeichen gegen unqualifizierte Anbieter.

Worum ging es?

Auslöser des Verfahrens war die Klage der Wettbewerbszentrale gegen ein Unternehmen, das Photovoltaikanlagen als Komplettlösung – von der Planung über die Installation bis zur Wartung – anbot, ohne für das Elektrotechniker- oder Dachdeckerhandwerk in die Handwerksrolle eingetragen zu sein.

Bereits das Landgericht Mainz hatte diese Geschäftspraxis untersagt. Das OLG Koblenz bestätigte diese Entscheidung nun in vollem Umfang.

Das sagt das Gericht

Nach Auffassung des Gerichts gehören Planung, Montage, Anschluss, Inbetriebnahme und Wartung von Photovoltaikanlagen zu den wesentlichen Tätigkeiten des Elektrotechniker- und Dachdeckerhandwerks. Wer diese Leistungen gewerblich anbietet oder ausführt, benötigt daher die entsprechende Eintragung in die Handwerksrolle.

Bereits die Werbung für diese Leistungen ohne erforderliche Eintragung kann einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht darstellen.

Darüber hinaus stellte das Gericht klar, dass veröffentlichte Kundenbewertungen auf einer Website nur dann rechtssicher sind, wenn transparent erklärt wird, ob und wie deren Echtheit überprüft wird.

Ein wichtiges Signal für Verbraucher und Meisterbetriebe

Die Elektro-Innung Aachen begrüßt die Entscheidung ausdrücklich. Sie bestätigt, dass die Meisterqualifikation kein bürokratisches Hindernis, sondern ein wesentlicher Garant für Sicherheit, Qualität und Verbraucherschutz ist.

Photovoltaikanlagen greifen unmittelbar in die elektrische Anlage eines Gebäudes ein. Fehler bei Planung oder Installation können erhebliche Sachschäden verursachen und Menschen gefährden. Umso wichtiger ist es, dass diese Arbeiten ausschließlich von qualifizierten Fachbetrieben durchgeführt werden.

Unser Appell

Sollten Ihnen Unternehmen auffallen, die ohne die erforderliche Eintragung in die Handwerksrolle Photovoltaikanlagen oder andere meisterpflichtige Leistungen anbieten, informieren Sie bitte den Wettbewerbsverein des Aachener Handwerks e. V.

Kontakt:
Wettbewerbsverein des Aachener Handwerks e. V.
Heinrichsallee 72
52062 Aachen
E-Mail: nora.truempener@kh-aachen.de

Gemeinsam für Qualität und fairen Wettbewerb

Das Urteil des OLG Koblenz ist ein wichtiger Schritt für faire Wettbewerbsbedingungen und stärkt die qualifizierten Meisterbetriebe im Elektrohandwerk. Die Elektro-Innung Aachen wird sich auch weiterhin dafür einsetzen, dass die Meisterpflicht eingehalten und Verbraucher vor unsachgemäßer Ausführung geschützt werden.

Hinweis: Das Urteil (Az. 9 U 1015/25) ist noch nicht rechtskräftig, da eine Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesgerichtshof möglich ist. Unabhängig davon besitzt die Entscheidung bereits jetzt eine erhebliche Signalwirkung für vergleichbare Fälle.