Weniger Bürokratie im Arbeitsschutz

Ansicht auf den Aachener Dom

Die Bundesregierung hat nach erfolgreicher Intervention der Handwerksvertretungen einen weiteren Schritt zum Bürokratieabbau im Arbeitsschutz umgesetzt: Der Bundesrat hat am 8. Mai 2026 einer Reform zur Bestellung von Sicherheitsbeauftragten zugestimmt. Damit werden insbesondere kleinere und mittlere Betriebe entlastet.

Künftig gelten folgende neue Regelungen:

Die Änderungen sind Teil des Sofortprogramms der Bundesregierung zum Bürokratierückbau im Arbeitsschutz. Weitere Konkretisierungen – insbesondere zur Frage, wann „besondere Gefährdungen“ vorliegen – sollen im Rahmen der Überarbeitung der DGUV Vorschrift 1 erfolgen.

Die neuen Regelungen treten nach Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft. Über das genaue Inkrafttreten informieren wir Sie rechtzeitig.