Jahressteuergesetz 2026: Licht und Schatten für das Handwerk, denn Entlastung darf nicht neue Bürokratie schaffen
Das Bundeskabinett hat am 12. August 2026 das Jahressteuergesetz 2026 beschlossen. Aus Sicht des Handwerks enthält der Entwurf sinnvolle Verbesserungen. Gleichzeitig drohen an anderer Stelle neue Belastungen für die Betriebe. Die Kreishandwerkerschaft Aachen schließt sich der Einordnung des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH) an und fordert deshalb weitere Nachbesserungen im Gesetzgebungsverfahren.
Die geplanten Änderungen bei der steuerlichen Kaufpreisaufteilung bebauter Grundstücke ist als positiv zu bewerten. Künftig sollen vertraglich vereinbarte Aufteilungen grundsätzlich steuerlich anerkannt werden können. Das kann gerade für Handwerksbetriebe relevant sein, die Grundstücke mit Werkstätten oder Lagerflächen erwerben. Mehr Rechtssicherheit erleichtert die Planung solcher Investitionen. Der ZDH warnt allerdings davor, dass mögliche Abweichungen von der vereinbarten Kaufpreisaufteilung zu hohem Beratungsaufwand führen könnten. Für einfache Fälle sollten deshalb praktikable Verfahren geschaffen werden.
Neue Vorgaben bei der Lohnabrechnung
Die geplante Neudefinition des Grundlohns für steuerfreie Zuschläge ist hingegen eher kritisch zu sehen. Die Änderung könnte dazu führen, dass Betriebe ihre Lohnabrechnung und bestehende Verträge anpassen müssen. Damit wären zusätzliche Kosten und neuer Verwaltungsaufwand verbunden. Auch die Entgeltumwandlung könnte für Beschäftigte im Schichtdienst an Attraktivität verlieren. Der ZDH fordert deshalb, die bestehende Definition des Grundlohns beizubehalten. Gerade kleine und mittlere Betriebe brauchen steuerliche Regelungen, die ohne aufwendige Umstellungen in bestehende Abläufe integriert werden können.
Mehr Rechtssicherheit bei der Umsatzsteuer
Handlungsbedarf sieht das Handwerk auch bei der umsatzsteuerlichen Organschaft. Der Gesetzentwurf enthält hier erste Ansätze für eine Neustrukturierung. Aus Sicht des ZDH müssen bestehende Rechtsunsicherheiten und finanzielle Risiken für Unternehmen jedoch konsequent beseitigt werden. Die Wirtschaft hat dazu weitere Vorschläge vorgelegt, die im parlamentarischen Verfahren berücksichtigt werden sollten.
Steuerrecht muss im Betriebsalltag funktionieren
Das Jahressteuergesetz zeigt damit ein gemischtes Bild. Mehr Rechtssicherheit und einfachere Verfahren können Handwerksbetriebe spürbar entlasten. Dieser Effekt geht jedoch verloren, wenn gleichzeitig neue Dokumentationspflichten oder aufwendige Umstellungen entstehen.
Die Kreishandwerkerschaft Aachen teilt deshalb die Forderung des ZDH nach einem Steuerrecht, das sich an der betrieblichen Praxis orientiert. Entlastung muss am Ende auch im Betrieb als Entlastung ankommen. Gerade für kleine und mittlere Unternehmen kommt es darauf an, dass gesetzliche Regelungen verständlich und mit vertretbarem Aufwand umsetzbar sind. Dafür setzt sich die Handwerksorganisation gegenüber der Politik ein.