Künstliche Intelligenz im Betrieb: Neue Kennzeichnungspflichten beachten

Zwei Menschen beraten vor einem Bildschirm über die neuen Ki-Kennzeichnungspflichten
Erstellt mit KI

Künstliche Intelligenz ist längst im betrieblichen Alltag angekommen. Sie hilft beim Formulieren von Texten, erzeugt Bilder oder beantwortet als Chatbot Kundenfragen. Seit dem 2. August 2026 gelten nun weitere Vorgaben der europäischen KI-Verordnung, des sogenannten AI Act. Sie betreffen auch Handwerksbetriebe, die KI-Anwendungen nutzen.

Die gute Nachricht: Kleine und mittlere Unternehmen sind in der Regel Nutzer bestehender KI-Systeme und nicht deren Anbieter. Für sie stehen deshalb vor allem organisatorische Pflichten im Mittelpunkt. Trotzdem sollten Betriebe prüfen, wo sie KI einsetzen und ob daraus eine Kennzeichnungspflicht entsteht.

Wann müssen KI-Inhalte gekennzeichnet werden?

Besonders relevant sind künstlich erzeugte oder manipulierte Bilder, Videos und Audiodateien, die real wirken können. Solche sogenannten Deepfakes müssen als KI-Inhalte erkennbar gemacht werden. Das kann beispielsweise auch eine fotorealistische Produktdarstellung betreffen, wenn das dargestellte Produkt in dieser Form gar nicht existiert.

Anders sieht es bei Illustrationen und Icons aus. Auch einfache Bildbearbeitungen wie Farbkorrekturen müssen nicht als KI-Einsatz gekennzeichnet werden.

Bei Texten kommt es auf den Inhalt und die redaktionelle Bearbeitung an. Eine Kennzeichnung kann erforderlich sein, wenn ein KI-generierter Text die Öffentlichkeit über Themen von öffentlichem Interesse informiert. Besteht dagegen eine menschliche Prüfung und redaktionelle Verantwortung, greift eine Ausnahme.

Auch reine Produktbeschreibungen oder Übersetzungen sind grundsätzlich ausgenommen. Gleiches gilt für Rechtschreibkorrekturen und stilistische Überarbeitungen.

Wenn die KI mit Kunden spricht

Setzt ein Betrieb einen KI-Chatbot auf seiner Website ein, müssen Nutzer erkennen können, dass sie mit einer künstlichen Intelligenz kommunizieren. Gleiches gilt etwa für KI-Telefonassistenten.

Der Hinweis muss zu Beginn der Kommunikation erfolgen. Eine verständliche Formulierung wie „Sie chatten mit einem KI-Assistenten“ kann dafür genutzt werden.

Einfache Regeln für den Betriebsalltag schaffen

Nicht jede Nutzung von ChatGPT oder anderen KI-Anwendungen führt also automatisch zu einer Kennzeichnungspflicht. Trotzdem empfiehlt es sich, klare Regeln für den Umgang mit KI im Betrieb festzulegen.

Eine einfache betriebliche Lösung kann darin bestehen, KI-generierte Veröffentlichungen grundsätzlich transparent zu kennzeichnen. Dafür reicht bei entsprechenden Inhalten beispielsweise der Hinweis: „Dieser Inhalt wurde mit Unterstützung Künstlicher Intelligenz erstellt.“

So wissen Beschäftigte, wie sie mit KI-generierten Bildern oder Texten umgehen sollen, ohne bei jeder Veröffentlichung neu über die richtige Vorgehensweise entscheiden zu müssen.

Auch Beschäftigte müssen für KI geschult werden

Neben den neuen Transparenzregeln enthält der AI Act eine weitere wichtige Vorgabe. Bereits seit Februar 2025 müssen Unternehmen dafür sorgen, dass Beschäftigte, die beruflich mit KI-Systemen umgehen, über eine angemessene KI-Kompetenz verfügen.

Betriebe sollten ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter deshalb nicht einfach mit KI-Anwendungen arbeiten lassen. Sie sollten ihnen auch vermitteln, welche Möglichkeiten die Systeme bieten und welche Regeln beim Einsatz zu beachten sind.

Die neuen Anforderungen zeigen, dass KI zunehmend zum betrieblichen Alltag gehört. Für das Handwerk kommt es nun darauf an, die Chancen der Technologie zu nutzen, ohne neue rechtliche Risiken entstehen zu lassen.