Wettbewerbsverstoß im Handwerk erkennen und richtig handeln – So unterstützen Sie fairen Wettbewerb
Wer sich an die Regeln hält, soll keinen Wettbewerbsnachteil haben. Der Wettbewerbsverein des Aachener Handwerks e. V. setzt sich deshalb für fairen Wettbewerb im Handwerk ein. Damit Verstöße wirksam verfolgt werden können, ist eine sorgfältige Dokumentation jedoch unerlässlich. Erfahren Sie, worauf es im Verdachtsfall ankommt und wie Sie mit wenigen Informationen einen wichtigen Beitrag leisten können.
Fairer Wettbewerb schützt das Handwerk
Das Handwerk lebt von Qualität, Fachkompetenz und Vertrauen. Innungsbetriebe investieren in die Ausbildung junger Menschen, beschäftigen qualifizierte Fachkräfte und kalkulieren ihre Leistungen seriös. Umso wichtiger ist es, dass für alle Marktteilnehmer dieselben Regeln gelten.
Der Wettbewerbsverein des Aachener Handwerks e. V. setzt sich dafür ein, unlauteren Wettbewerb zu bekämpfen und Verstöße gegen das Wettbewerbs- und Handwerksrecht konsequent zu verfolgen. Ziel ist es, faire Wettbewerbsbedingungen für alle Handwerksbetriebe zu schaffen und zu erhalten.
Gute Beweise sind die Grundlage für jedes Verfahren
Immer wieder erreichen den Wettbewerbsverein Hinweise auf mögliche Wettbewerbsverstöße – beispielsweise wegen irreführender Werbung, unzulässiger Handwerksausübung oder fehlender Eintragungen in die Handwerksrolle.
In vielen Fällen scheitert ein weiteres Vorgehen jedoch daran, dass belastbare Nachweise fehlen. Mündliche Hinweise oder Vermutungen reichen für eine Abmahnung oder ein gerichtliches Verfahren in der Regel nicht aus. Entscheidend ist eine nachvollziehbare Beweissicherung.
Die gute Nachricht: Immer mehr Mitgliedsbetriebe dokumentieren ihre Beobachtungen inzwischen sorgfältig. Fotos oder Screenshots lassen sich heute unkompliziert mit dem Smartphone erstellen und liefern häufig genau die Informationen, die für eine rechtliche Bewertung erforderlich sind.
Diese Entwicklung hat dazu geführt, dass in den vergangenen Monaten deutlich mehr Sachverhalte erfolgreich geprüft und verfolgt werden konnten. Dafür bedankt sich der Wettbewerbsverein ausdrücklich bei allen Mitgliedsbetrieben.
Diese Informationen helfen im Verdachtsfall
Schon wenige Angaben können entscheidend sein. Besonders hilfreich sind:
- Fotos oder Screenshots (z. B. von Webseiten, Social-Media-Beiträgen, Flyern, Anzeigen oder Fahrzeugbeschriftungen)
- Datum, Uhrzeit und Ort der Feststellung
- eine kurze Beschreibung des Sachverhalts
- Informationen darüber, welche Leistung angeboten oder ausgeführt wird und weshalb der Verdacht eines Wettbewerbsverstoßes besteht
Je vollständiger die Unterlagen sind, desto schneller kann der Wettbewerbsverein den Sachverhalt prüfen und geeignete Maßnahmen einleiten.
Was passiert nach einer Meldung?
Ergibt die Prüfung, dass tatsächlich ein Wettbewerbsverstoß vorliegt, kann der Wettbewerbsverein zunächst eine Abmahnung aussprechen. Ziel ist es, das rechtswidrige Verhalten außergerichtlich zu beenden. Hierzu wird der betroffene Betrieb aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben.
Kommt der Betrieb dieser Aufforderung nicht nach oder setzt das beanstandete Verhalten fort, kann ein gerichtliches Verfahren notwendig werden. Auch in diesem Fall gilt: Eine sorgfältige Dokumentation entscheidet häufig über den Erfolg des Verfahrens.
Handwerksrolle: Ein wichtiger Aspekt des Wettbewerbsrechts
Ein häufiger Prüfpunkt betrifft die Eintragung in die Handwerksrolle. Wer Tätigkeiten ausführt oder bewirbt, die zum Kernbereich eines zulassungspflichtigen Handwerks gehören, benötigt grundsätzlich die entsprechende Eintragung – regelmäßig verbunden mit einer Meisterqualifikation oder einer gesetzlich vorgesehenen Ausnahme.
Fehlt diese Voraussetzung, kann dies nicht nur handwerksrechtliche Folgen haben, sondern auch einen wettbewerbsrechtlichen Verstoß darstellen.
Rechtssicherheit auch für den eigenen Betrieb
Die Auseinandersetzung mit dem Wettbewerbsrecht hilft nicht nur dabei, unlautere Konkurrenz aufzudecken. Sie bietet zugleich die Möglichkeit, den eigenen Betrieb rechtlich abzusichern. Wer seine Werbung und sein Leistungsangebot regelmäßig überprüft, reduziert das Risiko, selbst unbeabsichtigt gegen wettbewerbsrechtliche Vorschriften zu verstoßen.
Als Orientierung empfiehlt der Wettbewerbsverein den Leitfaden „Abgrenzung Handwerk – Industrie – Handel – Dienstleistung“ von DIHK und DHKT. Er erläutert die Abgrenzung verschiedener Tätigkeiten und unterstützt Betriebe bei der rechtlichen Einordnung. Der Leitfaden ist in der Geschäftsstelle erhältlich und kann auf Wunsch auch als PDF zur Verfügung gestellt werden.
Gemeinsam für einen fairen Wettbewerb
Fairer Wettbewerb funktioniert nur, wenn alle Beteiligten Verantwortung übernehmen. Mit einer sorgfältigen Dokumentation möglicher Verstöße leisten Sie einen wichtigen Beitrag zum Schutz des Handwerks und zur Sicherung gleicher Wettbewerbsbedingungen.
Wenn Sie Fragen haben oder einen möglichen Wettbewerbsverstoß melden möchten, steht Ihnen der Wettbewerbsverein des Aachener Handwerks e. V. gerne beratend zur Verfügung. Gemeinsam sorgen wir dafür, dass Qualität, Qualifikation und Fairness auch künftig die Maßstäbe im Handwerk bleiben.
Ihr Ansprechpartner
Wettbewerbsverein des Aachener Handwerks e. V.
Kreishandwerkerschaft Aachen
Heinrichsallee 72
52062 Aachen
✉ E-Mail: wbv@kh-aachen.de